Apr 1
Im Gegensatz zu einem Radio oder einem Fernseher ist der Computer, auch der internetfähige, kein Gerät, mit dem der Benutzer beabsichtigt, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen. Die Tatsache, dass letztere nun ihre Streams (die eh niemand sehen will) ins Netz kotzen, ist nun wirklich deren Sache, ich wüsste nicht, wer sie dazu angehalten hätte. Aber dass die GEZ nun eben diese Tatsache ausnutzt, um für den PC Gebühren zu kassieren, ist für mich wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Ich nutze den PC, ich nutze sehr massiv die Möglichkeiten, die mir durch das Netz zur Verfügung stehen, aber ARD- und ZDF-Streams gehen mir gepflegt am Arsch vorbei, genauso wie gestreamtes Radio.

Ich habe als Bürger ja auch nicht das Recht, Kindergeld einzufordern, weil ich zwei Eier habe und irgendwann mal ein Kind zeugen könnte.

Seit dem 18.03. dieses Jahres gibt es nun eine Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (unter dem Vorsitz der Rechtsanwältin Petra Marwitz), die die Interessen der Rundfunkgebührenzahler, insbesondere in publizistischer und juristischer Hinsicht vertritt. Diese Vereinigung reichte nun eine Beschwerde gegen den achten Rundfunkstaatsvertrag ein, in dem diese neue Regelung die GEZ betreffend wohl beschrieben ist. Ich weiß leider nicht, inwieweit da Chancen bestehen, etwas zu erreichen (bin schließlich kein Jurist, der das beurteilen könnte) - aber gespannt bin ich trotzdem.

Posted by Andreas Lenz

1 Trackbacks

  1. Andis Weblog

    GEZ again
    Some months ago I blogged about the engaging payment of a fee (GEZ) for having a computer with access to the internet. I've got the feeling that at least some polititians in Germany will change their mind on that fee, especially since an initiative of the

1 Comments

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  1. GEZschikanierte says:

    Mir reicht es. Ich habe ordnungsgemäß mein Radio angemeldet, und diese Wertschätzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird damit gedankt, dass ich ständig mit Briefen belästigt werde, in denen ich gefragt werde, ob ich auch einen Fernseher habe. Im ersten Brief wurde noch um Verständnis gebeten und darauf hingewiesen, dass sich das Schreiben an diejenigen richtet, die ein Fernsehgerät bereithalten, ohne es angemeldet zu haben. Er richtete sich also nicht an mich, so dass ich kaum darauf zu antworten brauche. Eine Weile später bekam ich einen neuen Brief, diesmal weniger freundlich. Man wies mich darauf hin, dass noch keine Antwort auf den nicht an mich gerichteten Brief vorliegt und fragte erneut an, ob ich inzwischen ein Fernsehgerät besitze. Eigentlich sollten die Angestellten der GEZ wissen, dass ich laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag dazu verpflichtet bin, anzuzeigen, wenn ich neue Geräte bereithalte. Da ich das nicht getan habe, kann die GEZ auch wissen, dass ich keinen Fernseher habe, und muss mich nicht mit Briefen belästigen. Deren organisatorische Probleme dadurch zu kompensieren, dass ich Telefongebühren oder Porto investiere, sehe ich nicht ein. Leider ließen mir diese Zeitgenossen trotzdem keine Ruhe, irgendwann trudelte ein weiterer Brief bei mir ein. Dieser war noch unfreundlicher. Es war darin hervorgehoben, dass ein Bußgeld fällig wird, wenn man bereitgehaltene Geräte nicht anmeldet. Da frage ich mich, warum man das mir gegenüber hervorhebt. Das liest sich fast so, als ob man mir unterstellt, ich hätte nicht angemeldete Geräte.

    Mittlerweile vermute ich fast, dass ein vierter Brief nicht mehr lange auf sich warten lässt, aber mir reicht es nun. Deshalb habe ich nun diesen Brief zurückgeschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit Jahren bezahle ich gerne meine Rundfunkgebühren für mein Radio, da ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wertschätze. Leider wird meiner Wertschätzung damit begegnet, dass ich wiederholt mit Anschreiben belästigt werde, die mich mittlerweile überdenken lassen, ob ich weiterhin am Rundfunk teilnehmen möchte.

    Am XX.XX.XXXX erhielt ich ein Schreiben, in dem ich um Verständnis gebeten wurde, und in dem Sie mich darauf hinwiesen, dass sich das Schreiben an Rundfunkteilnehmer richtet, die ein nicht angemeldetes Fernsehgerät bereithalten. Da sich das Schreiben demnach nicht an mich richtete, habe ich es ignoriert.

    Am XX.XX.XXXX erhielt ich jedoch ein weiteres Schreiben, in dem erneut angefragt wurde, ob ich ein Fernsehgerät bereithalte. Ich nehme an, dass Sie über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag informiert sind, in dem festgelegt ist, dass das Bereitstellen von Rundfunkgebühren angezeigt werden muss. Da ich kein Fernsehgerät angemeldet habe, müssten Sie eigentlich in der Lage sein, zu erkennen, dass ich kein Fernsehgerät bereitstelle. Sollten Sie intern nicht effizient genug organisiert sein, um sicherzustellen, dass die auf diese Weise zur Verfügung stehende Information auch genutzt wird, ist das mit Sicherheit nicht die Schuld der Teilnehmer.

    Am XX.XX.XXXX erhielt ich schließlich noch ein drittes Schreiben, in dem hervorgehoben wurde, dass es mit einem Bußgeld geahndet werden kann, wenn man bereitgehaltene Rundfunkgeräte nicht anmeldet. Diese Hervorhebung lässt den Eindruck entstehen, man nehme an, dass ich nicht angemeldete Rundfunkgeräte bereithalte. Das finde ich nun schon beinahe unverschämt.

    Ich bitte Sie hiermit freundlich, derartige Belästigungen in Zukunft zu unterlassen. Sie tragen damit nicht nur dazu bei, dass die Wertschätzung von Rundfunkteilnehmern für das öffentlich-rechtliche Angebot erhalten bleibt, sondern leisten zusätzlich noch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz, da man Papier, das für die Schreiben verwendet wurde, sicher sinnvoller einsetzen könnte.

    Sollten die Belästigungen nicht unterbleiben, behalte ich es mir vor, mein Radio abzuschaffen und zukünftig von einer Rundfunkteilnahme abzusehen. Dieser Schritt fiele mir sehr schwer, aber ich sähe in diesem Fall kaum eine andere Möglichkeit.

    Hochachtungsvoll

    XXXXXXXX XXXXXXXX

    Diesen Brief erkläre ich zu öffentlichem Eigentum. Wer mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hat, darf ihn gerne als Musterbeschwerde übernehmen.

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